Einlagensicherung
Das sollten Sie Wissen
Der Begriff Einlagensicherung ist erst durch die Finanzkrise tiefer ins Bewusstsein der Verbraucher vorgedrungen und dient Banken inzwischen sogar als zusätzliches Verkaufsargument für Produkte wie Tages- und Festgeld. Allerdings können nur wenige Kunden tatsächlich etwas mit dem Thema Einlagensicherung anfangen. Sie kennen vielleicht das Wort und wissen in der Regel, dass es um Kapitalschutz geht – mehr aber auch nicht. Wir erklären die Hintergründe und worauf zu achten ist.Was heißt Einlagensicherung?
Die Aufgabe der Einlagensicherung ergibt sich mit Blick auf die Wortzusammensetzung: Es geht um die Sicherung der Einlagen, also der Sparguthaben auf Festgeld- und Tagesgeldkonten, Sparbüchern und dem Girokonto. Darüber hinaus gibt es Systeme, die speziell auf Wertpapiervermögen und Versicherungen abgestimmt sind. Ausgerichtet ist dieser Kapitalschutz nur auf ein einziges Szenario: die finanzielle Schieflage oder gar Pleite einer Bank bzw. eines Mitgliedsunternehmens. Tritt dieser Fall ein, greift die Einlagensicherung. Sie gewährleistet, dass die Ersparnisse nicht verloren sind, sondern ausgezahlt werden können. In welcher Höhe die Guthaben samt Zinsen erstattet werden, richtet sich danach, welchem Einlagensicherungssystem die Bank angehört.
Wer regelt die Einlagensicherung?
Die Vorgaben zu den Minimalstandards der Einlagensicherung stammen in Europa von oberster Stelle, der EU. Angesichts der Krisen und des schwindenden Vertrauens in die Banken wurden die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren stetig nach oben hin angepasst. Maßgeblich ist aktuell die EU-Richtlinie 2009/14/EG aus dem Jahr 2009. Sie legt fest, dass die Einlagensicherung je Bank je Kunde bei mindestens 100.000 Euro liegen muss. Man spricht in dem Zusammenhang von der Sicherungsgrenze. Vorher waren es 20.000 Euro, später 50.000 Euro. Mit der Anhebung der Sicherungsgrenze wurde gleichsam die Abwicklung im Pleitefall neu geregelt. Es dürfen nur noch maximal 21 Tage vergehen, ehe betroffene Kunden entschädigt werden. Diese Vorschriften sind europaweit – zumindest im Euroraum – in nationales Recht umgewandelt worden.
Die gesetzliche Einlagensicherung in der Bundesrepublik
In Deutschland sind gleich mehrere Einlagensicherungssysteme aktiv, die der EU-Richtlinie entsprechen. Für die gesetzliche Einlagensicherung bis zum Höchstbetrag von 100.000 Euro sind die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken GmbH zuständig.
Die freiwillige Einlagensicherung in der Bundesrepublik
Zusätzlich gibt es freiwillige Einlagensicherungssysteme: den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken. Die Sicherungsgrenzen, die von diesen Fonds abgedeckt werden, sind ungleich höher als die der gesetzlichen Systeme. Der Bundesverband öffentlicher Banken, dem Unternehmen angehören, die direkt oder indirekt in öffentlicher Hand sind, arbeitet ohne eine feste Grenze. Das heißt, die Sparguthaben sind unter Einbeziehung der gesetzlichen Einlagensicherung zu 100 Prozent in voller Höhe geschützt. Beim Bundesverband deutscher Banken orientiert sich die Sicherungsgrenze am maßgeblich haftenden Kapital des jeweiligen Mitgliedsunternehmens. Aktuell wird mit einem Wert von 30 Prozent gerechnet. Bis 2025 sinkt die Quote auf 8,75 Prozent. Damit sind auch künftig mehrere Millionen Euro je Kunden abgesichert.Die Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken sowie die Sparkassen arbeiten mit eigenen Einlagensicherungssystemen. Sie entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und haben gleichzeitig den Charakter der freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Denn auch hier gilt ein unbegrenzter Schutz des Kapitals, für den die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken bzw. der Haftungsverbund der Sparkassen verantwortlich zeichnen. Bei Wertpapieren ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen zuständig. Sie zahlt im Schadensfall 90 Prozent der Forderung, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro.
Einlagensicherung im Ausland
Da inzwischen vor allem ausländische Banken den Tagesgeld- und Festgeldmarkt beherrschen, lohnt sich ein Blick über die Grenzen. Ob nun Österreich, Schottland oder die Niederlande: Auch hier gelten die EU-Richtlinie und eine Sicherungsgrenze von 100.000 Euro. Kunden, die sich für einen ausländischen Anbieter entscheiden, können also beruhigt sein. Auch ihr Kapital genießt einen grundlegenden Schutz. Dafür sorgen die nationalen Sicherungsfonds. Allerdings, und hierüber machen sich nur wenige Gedanken: Sollte eines der Unternehmen Bankrott gehen, sitzt der Ansprechpartner im jeweiligen Mutterland. Das setzt gewisse Sprachkenntnisse voraus, um Ansprüche geltend zu machen. Hinzu kommt, dass einige Länder wirtschaftlich angeschlagen sind, was sich im schlimmsten Fall auch auf die Einlagensicherung niederschlagen kann. Übrigens haben Banken aus anderen Nationen, die in Deutschland aktiv sind, jederzeit die Möglichkeit, Mitglied in einem der freiwilligen Einlagensicherungssysteme zu werden, um einen höheren Schutz zu bieten. Dabei gilt: Die freiwilligen Fonds werden erst dann aktiv, wenn die Forderung den Wert von 100.000 Euro übersteigt.
Tipps, um auf Nummer sicher zu gehen
Bis zu einem Betrag von 100.000 Euro stuft die Stiftung Warentest auch ausländische Banken als absolut sicher ein. Höhere Beträge sollten allerdings nicht auf einem solchen Fest- oder Tagesgeldkonto investiert werden. Denn jeder Cent über der gesetzlichen Sicherungsgrenze wäre bei einer Pleite verloren. Besser ist es, das Kapital zu streuen und die Angebote mehrerer Banken zu nutzen. Wem es trotzdem suspekt ist, Geld bei einer Bank mit Hauptsitz im Ausland zu investieren: Es gibt genug Angebote von deutschen Banken. Vielleicht sind die Zinsen nicht ganz so hoch, dafür wäre die Abwicklung bei einem Bankrott deutlich einfacher. Wenn dann noch darauf geachtet wird, dass die Unternehmen einem freiwilligen Sicherungssystem angehören, kann eigentlich nichts mehr schiefgehen.
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