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Mittwoch, den 01. Mai 2024

Einlagensicherung

Das sollten Sie Wissen

EinlagensicherungDer Begriff Einlagensicherung ist durch die Finanzkrise tiefer ins Bewusstsein der Verbraucher vorgedrungen - und dient Banken inzwischen sogar als Verkaufsargument für Produkte wie Tages- und Festgeld.

Allerdings können nur wenige Kunden tatsächlich etwas mit dem Thema Einlagensicherung anfangen. Sie kennen vielleicht das Wort und wissen in der Regel, dass es um den Schutz ihres Kapitals geht – mehr aber auch nicht. Wir erklären die Hintergründe und worauf zu achten ist.
 
Was heißt Einlagensicherung?
 
Die Aufgabe der Einlagensicherung ergibt sich bereits beim Blick auf das Wort selbst: Es geht um die Sicherung der Bankeinlagen. Dazu gehören Sparguthaben auf Festgeld- und Tagesgeldkonten, Sparbüchern und das Guthaben auf dem Girokonto. Parallel greift die gesetzliche Einlagensicherung in begrenztem Umfang auch bei Wertpapiervermögen.

Wichtig: Der Begriff Einlagensicherung erfasst verschiedene Instrumente des Kapitalschutzes, angefangen von den Eigenkapitalvorschriften für Banken über das Einlagensicherungsgesetz bis zu freiwilligen Ausgleichsfonds der Banken.

Ausgerichtet ist dieser Kapitalschutz auf ein einziges Szenario: die Pleite einer Bank. Tritt dieser Fall ein, prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz Bafin – den Sachverhalt und stellt die Zahlungsunfähigkeit fest. Damit besteht ein Anspruch der Sparer auf den Schutz der gesetzlichen. Einlagensicherung. Sie gewährleistet, dass die Ersparnisse nicht verloren sind, sondern ausgezahlt werden können. In welcher Höhe die Guthaben samt Zinsen erstattet werden, richtet sich danach, welchem Einlagensicherungssystem die Bank angehört.
 
Wer regelt die Einlagensicherung?
 
Die Vorgaben zu den Minimalstandards der Einlagensicherung stammen in Europa von oberster Stelle, der EU. Angesichts der Krisen und des schwindenden Vertrauens in die Banken wurden die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren stetig nach oben hin angepasst. Maßgeblich ist unter anderem die EU-Richtlinie 2009/14/EG aus dem Jahr 2009. Sie legt fest, dass die Einlagensicherung je Bank je Kunde bei mindestens 100.000 Euro liegen muss. Man spricht in dem Zusammenhang von der Sicherungsgrenze. Vorher waren es 20.000 Euro, später 50.000 Euro.

Mit Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments ist es in den letzten Jahren zu weiteren Veränderungen beim Kapitalschutz gekommen. Es gilt nach wie vor eine Sicherungsobergrenze von 100.000 Euro für Einlagen bzw. die Grenze für Wertpapiervermögen.

Was seit dem 3. Juli 2015 neu ist: Sparer können einen erweiterten Entschädigungsanspruch geltend machen. Tritt der Ernstfall ein, gelten für:

  • Einlagen aus Immobiliengeschäften
  • Auszahlungen einer Lebensversicherung
  • Entschädigungen
  • Zuwendungen wegen Heirat
  • Abfindungen oder
  • Erbschaften usw.

bis zu 500.000 Euro als sicher (Anerkenntnis der höheren Entschädigungssumme ist nachzuweisen, Anspruch erlischt nach Ablauf von sechs Monaten ab Einzahlung).

Mit den Veränderungen der Sicherungsgrenze wurde gleichsam die Abwicklung im Pleitefall neu geregelt. Es dürfen ab dem 1. Juni 2016 nur noch maximal sieben Tage vergehen, ehe betroffene Kunden entschädigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die bisherige Regelung von einer 21-tägigen Entschädigung.

Tipp: Bisher galten nur Einlagen in Euro als durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Seit Juli 2015 erstreckt sich der Schutz auch auf fremde Währungen. Hier erfolgt eine Umrechnung in Euro. Ebenfalls gestärkt wurde der Schutz von Bankkunden, die Gelder bei Zweigstellen von Banken des Europäischen Wirtschaftsraumes anlegen. Die Novellierung des Einlagenschutzes will die grenzüberschreitende Entschädigung nachhaltig durch eine Zusammenarbeit der Systeme verbessern.
 
Die gesetzliche Einlagensicherung in der Bundesrepublik
 
In Deutschland sind gleich mehrere Einlagensicherungssysteme aktiv, die der EU-Richtlinie entsprechen. Für die gesetzliche Einlagensicherung bis zum Höchstbetrag von 100.000 Euro sind die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken GmbH zuständig.
 
Die freiwillige Einlagensicherung in der Bundesrepublik
 
Zusätzlich gibt es freiwillige Einlagensicherungssysteme: den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken. Die Sicherungsgrenzen, die von diesen Fonds abgedeckt werden, sind ungleich höher als die der gesetzlichen Systeme.

Der Bundesverband öffentlicher Banken, dem Unternehmen angehören, die direkt oder indirekt in öffentlicher Hand sind, arbeitet ohne eine feste Grenze. Das heißt, die Sparguthaben sind unter Einbeziehung der gesetzlichen Einlagensicherung zu 100 Prozent in voller Höhe geschützt. Beim Bundesverband deutscher Banken orientiert sich die Sicherungsgrenze am maßgeblich haftenden Kapital des jeweiligen Mitgliedsunternehmens. Aktuell wird mit einem Wert von 20 Prozent gerechnet. Bis 2025 sinkt die Quote auf 8,75 Prozent. Damit sind aber auch künftig mehrere Millionen Euro je Kunde abgesichert.
 
Die Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken sowie die Sparkassen arbeiten mit eigenen Einlagensicherungssystemen. Sie entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und haben gleichzeitig den Charakter der freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Denn auch hier gilt ein unbegrenzter Schutz des Kapitals, für den sich die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken bzw. der Haftungsverbund der Sparkassen verantwortlich zeigen.

Bei Wertpapieren ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen zuständig. Sie zahlt im Schadensfall 90 Prozent der Forderung, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro.
 
Einlagensicherung im Ausland
 
Da inzwischen vor allem ausländische Banken den Tagesgeld- und Festgeldmarkt beherrschen, lohnt sich ein Blick über die Grenzen. Ob nun Österreich, Schottland oder die Niederlande: Auch hier gelten die EU-Richtlinie und eine Sicherungsgrenze von 100.000 Euro.

Kunden, die sich für einen ausländischen Anbieter entscheiden, können also beruhigt sein. Auch ihr Kapital genießt einen grundlegenden Schutz. Dafür sorgen die nationalen Sicherungsfonds. Allerdings - und hierüber machen sich nur wenige Anleger Gedanken: Sollte eines der Unternehmen in die Insolvenz geraten, sitzt das eigentlich zuständige Einlagensicherungssystem im jeweiligen Mutterland.

Mit Inkrafttreten des neuen Einlagensicherungsgesetzes ist der komplizierte Umweg über die ausländische Einlagensicherung allerdings vom Tisch – zumindest wenn es sich um Banken mit Zweigniederlassungen im Inland handelt. Hier ist die deutsche Einlagensicherung nach § 57 Einlagensicherungsgesetz befugt, die ausländische Einlagensicherung zu vertreten.

Übrigens haben Banken aus anderen Nationen, die in Deutschland aktiv sind, jederzeit die Möglichkeit, Mitglied in einem der freiwilligen Einlagensicherungssysteme zu werden, um einen höheren Schutz zu bieten. Dabei gilt: Die freiwilligen Fonds werden erst dann aktiv, wenn die Forderung den Wert von 100.000 Euro übersteigt.
 
Tipps, um auf Nummer sicher zu gehen
 
Bis zu einem Betrag von 100.000 Euro stuft die Stiftung Warentest auch ausländische Banken als absolut sicher ein. Höhere Beträge sollten allerdings nicht auf einem solchen Fest- oder Tagesgeldkonto investiert werden. Denn jeder Cent über der gesetzlichen Sicherungsgrenze wäre bei einer Pleite verloren.

Besser ist es, das Kapital zu streuen und die Angebote mehrerer Banken zu nutzen. Wem es trotzdem zu riskant erscheint, Geld bei einer Bank mit Hauptsitz im Ausland zu investieren: Es gibt ausreichend Angebote von deutschen Banken.

Nutzen Sie am besten unseren Festgeldvergleich oder Tagesgeldvergleich, um sich ein Bild von den möglichen Erträgen zu machen. Sollten Sie Fragen oder Hinweise für uns haben – wir sind werktags in der Zeit zwischen 8 Uhr bis 17 Uhr im Live-Chat und per Telefon für Sie da.

Bild Sparschwein © Markus Bormann - Fotolia.com

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