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Dienstag, den 14. Mai 2024

FAQ von Festgeldvergleich.org


FAQ Antworten


Was ist der Unterschied zwischen Festgeld und Festzinssparen?

Festgeld ist eine statische Form der Geldanlage. Der gewünschte Betrag wird einmalig für einen festen Zeitraum – die gewünschte Laufzeit – angelegt. Während dieses Zeitfensters sind keine weiteren Zahlungen nötig bzw. möglich und der Kunde muss sich um nichts weiter kümmern. Festzinssparen ist hingegen ein dynamischer Prozess. Dafür, dass der Kunde über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum regelmäßig – üblicherweise monatlich – eine bestimmte Summe einzahlt, garantiert die Bank einen festen Zinssatz, der bisweilen mit der Laufzeit steigt.


Welche Vorteile weist Festgeld gegenüber Tagesgeld auf?

Der entscheidende Vorteil von Festgeld im Vergleich zum Tagesgeldkonto ist der garantierte Zinssatz. Er bleibt während der gesamten Laufzeit gleich, unabhängig von den Entwicklungen an den Finanzmärkten. Diese Garantie gibt es beim Tagesgeld nicht oder nur im Rahmen spezieller Neukundenangebot. Selbst dann greift der Garantiezins nur für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von wenigen Monaten bis zu einem Jahr. Darüber hinaus bietet Festgeld bei längeren Anlagezeiträumen einen höheren Zins als Tagesgeld. Im Marktdurchschnitt ist Festgeld ab einer Laufzeit von einem Jahr rentabler, allerdings auch weniger flexibel als ein Tagesgeldkonto.


Ist der angegebene Zinssatz beim Tagesgeld fest?

Ja und nein: Sofern es sich um Neukundenkonditionen handelt, wird der Zinssatz in der Regel für einen bestimmten Zeitraum garantiert und ist somit fest. Nach Ablauf der Sonderkonditionen greift dann der variable, sprich veränderliche Zinssatz. Das heißt, die Bank kann die Verzinsung jederzeit anpassen und nach oben bzw. unten korrigieren. In welche Richtung die Tagesgeldzinsen tendieren, hängt unter anderem vom Leitzins ab, den die Europäische Zentralbank (EZB) in regelmäßigen Abständen festlegt.


Wann muss ein Freistellungsauftrag gestellt werden?

Ein Freistellungsauftrag muss nicht zwangsläufig gestellt werden, sollte aber bei jeder Geldanlage zum Einsatz kommen, bei der ein Gewinn erwirtschaftet wird. Denn nur auf diese Weise – bis auf wenige Ausnahmen – kann der sogenannte Sparerpauschbetrag als Steuerfreibetrag in Anspruch genommen und verhindert werden, dass die Bank automatisch Steuern abführt. Kurzum: Mit dem Freistellungsauftrag wird der Bank mitgeteilt, dass Kapitaleinkünfte bis Summe x steuerfrei bleiben sollen. In dem Fall werden nur dann Steuern berechnet, wenn der Zins- bzw. Kapitalertrag diese Summe x übersteigt. Wichtig in dem Zusammenhang: Die Freistellungsaufträge bei allen Banken dürfen insgesamt nur auf 801 Euro (Singles) bzw. 1.602 Euro (Ehepaare) lauten.


Muss die jeweilige Zinsertragssteuer von der angegebenen Verzinsung abgezogen werden?

Die Zinsertragssteuer, sprich die Abgeltungssteuer samt Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, wird automatisch vom Zinsgewinn abgezogen und separat auf dem Kontoauszug bzw. der Abrechnung ausgewiesen. Der Kunde muss sich also nicht selbst darum kümmern, dass die Steuer berechnet und abgeführt wird. Diese Aufgabe übernimmt die Bank. Angenommen, es wurden 10.000 Euro zu 4,00 Prozent per anno angelegt, ohne einen Freistellungsauftrag einzureichen: Der Zinsgewinn beträgt 400 Euro, die Abgeltungssteuer (25 Prozent) 100 Euro und der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer) 5,50 Euro. Die Zinsgutschrift beläuft sich dann auf 294,50 Euro. Die Kirchensteuer bleibt in diesem Beispiel unberücksichtigt.


Wie legt man eine größere Summe (z.B. 500.000 Euro) am besten an?

Geht es darum, eine größere Summe anzulegen, sollte nicht alles auf ein Pferd gesetzt, sondern breiter gestreut werden. Experten raten dazu, einen Teil des Kapitals flexibel zu investieren, um für Notfälle gerüstet zu sein. Ideal für diese Zwecke ist ein Tagesgeldkonto, weil jederzeit über das Guthaben verfügt werden kann. Der restliche Betrag kann dann auf verschiedene Festgeld-Laufzeiten verteilt werden: Kurzfristig, also etwa ein Jahr, um zeitnah auf Veränderungen am Festgeldmarkt reagieren zu können. Mittelfristig und langfristig, um von den höheren Zinsen zu profitieren. Dadurch, dass bei einer breiten Streuung regelmäßig Geld frei wird, besteht die Möglichkeit, immer wieder neu zu prüfen, welche Anlageform und welche Laufzeit aktuell am besten geeignet sind.


Sind die Angebote speziell auf Privatkunden zugeschnitten oder auch für Firmenkunden interessant?

Ob Festgeldangebote auch von Firmen genutzt werden können, richtet sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank. In einigen Fällen gelten die Offerten sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden. Allerdings sollten sich Unternehmen vorab erkundigen, ob sie Kapital als Festgeld anlegen dürfen oder ob es spezielle Angebote für sie gibt. Interessant ist die Festgeldanlage für Geschäftskunden allemal, wenn Geld vom laufenden Firmenkonto gewinnbringend angelegt werden soll. Allerdings muss dabei die Liquidität beachtet werden. Allzu lange Laufzeiten sind daher eher ungeeignet.


Gelten für Firmenkunden die gleichen Zinssätze/Konditionen wie für Privatkunden?

Sofern Banken spezielle Angebote für Firmen unterbreiten, unterscheiden sich die Konditionen meist von denen für Privatkunden. Die Bedingungen sind eher auf die Bedürfnisse von Geschäftskunden zugeschnitten. Das gilt unter anderem für die Maximaleinlage, die bei Firmenkunden etwas höher angesetzt wird. Auf der anderen Seite werden Festgeld und auch Tagesgeld für Firmen schlechter verzinst als die Pendants für private Anleger.


Wo liegt der Unterschied zwischen Sparbuch und Festgeld?

Sparbuch und Festgeld sind gleichermaßen beliebt, unterschieden sich aber in mehreren Punkten. Beim Sparbuch kann jederzeit Geld eingezahlt und über das Guthaben verfügt werden. Festgeld wiederum stellt eine einmalige, zeitlich begrenzte Geldanlage dar, bei der in der Regel ein Mindestbetrag investiert werden muss und während der Vertragslaufzeit nicht auf das Kapital zurückgegriffen werden kann. Hinzu kommt, dass Festgeld deutlich besser verzinst wird als das Guthaben auf einem klassischen Sparbuch.


Muss die bei einem Festgeldkonto angegebene Mindestsumme in einem Betrag eingezahlt werden?

Ja: Der Mindestanlagebetrag, der bei fast allen Festgeldangeboten gilt, muss in einem Betrag auf das Anlagekonto eingezahlt werden. Das liegt daran, dass die Konditionen seitens der Banken entsprechend der Laufzeit und der Mindesteinlage kalkuliert werden. Würde der Betrag in mehreren Etappen eingezahlt, verändern sich diese Parameter.


Kann man regelmäßige Sparraten auf ein Festgeldkonto überweisen?

Bei Festgeld handelt es sich gewissermaßen um ein geschlossenes System. Sobald der Anlagebetrag verbucht wurde, können keine weiteren Einzahlungen auf das Konto vorgenommen werden. Von daher ist es auch nicht möglich, Sparraten zu überweisen. Denkbar ist allerdings, in zeitlichen Abständen mehrere Festgeldkonten zu eröffnen – was allerdings voraussetzt, dass ausreichend Kapital vorhanden ist, da die meisten Banken einen Mindestanlagebetrag verlangen. Wer regelmäßig Geld auf die hohe Kante legen möchte, sollte sich eher für ein Tagesgeldkonto oder Festzinssparen entscheiden.


Welche Kosten bringt ein Tagesgeldkonto mit sich? Entstehen bei einem Tagesgeldkonto Kosten (z.B. Kontoführungsgebühren)?

Tagesgeld an sich ist kostenlos. Weder für die Kontoeröffnung noch für die Kontoführung werden Gebühren in Rechnung gestellt. Selbst eine spätere Kündigung ist kostenfrei. Berücksichtigt werden muss lediglich, dass die Zinsgewinne wie bei jeder anderen Geldanlage der Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unterliegen und dementsprechend mit einem Freistellungsauftrag vorgesorgt werden sollte. Indirekte Kosten können entstehen, wenn Geld vom oder auf das Referenzkonto umgebucht wird. In dem Fall entstehen die Gebühren allerdings nicht auf dem Tagesgeldkonto, sondern auf dem Girokonto, das als Referenzkonto angegeben wurde.


Erfordert eine Festgeldanlage ein bestimmtes Mindestalter?

Die meisten Banken setzen für die Festgeldanlage voraus, dass der Kunde volljährig und somit voll geschäftsfähig ist. Nur sehr wenige Unternehmen – zum Beispiel die ING-DiBa mit ihrem „Festgeld junior“ – erlauben auch Minderjährigen, ein Festgeldkonto zu führen. Vorausgesetzt wird dabei, dass der Kontoantrag sowohl vom eigentlichen Kunden (dem Kind) als auch von den Eltern unterschrieben wird. Für diese Zwecke stellen die Banken spezielle Formulare zur Verfügung und ist es unter Umständen sogar nötig, eine Einzelerziehungsberechtigung vorzulegen. Zudem müssen alle Beteiligten das Postident-Verfahren durchlaufen.


Welche Anlagemöglichkeiten gibt es für Kinder?

Die Antwort auf diese Frage richtet sich danach, ob das Geld auf den Namen des Kindes oder für das Kind angelegt werden soll. Geht es darum, ein paar Euro für den Nachwuchs auf die hohe Kante zu legen, stehen vom Sparbuch über Fest- und Tagesgeld bis hin zu Versicherungen und Fondssparplänen viele Wege offen. Denn in dem Fall laufen die Verträge allesamt auf den Namen der Eltern. Deutlich weniger Auswahl besteht, wenn die Geldanlage auf den Namen des Kindes erfolgen soll. Bei vielen Banken bleibt dann nur das Sparbuch. Alternativ bieten einzelne Unternehmen auch Tagesgeld- und Festgeld für Kinder an – das ist allerdings die Ausnahme.


Gibt es spezielle Festgeldangebote für Jugendliche?

Spezielle Festgeldangebote für Jugendliche sind längst keine Selbstverständlichkeit. Zwar verdienen viele junge Menschen bereits ihr erstes eigenes Geld, das auf einem Festgeldkonto gut verzinst angelegt werden könnte, doch nur wenige Banken halten auch entsprechende Angebote für jüngere Kunden unter 18 Jahren bereit. Dazu gehören die ING-DiBa, die Wüstenrot Bank, die Volkswagen Bank und die NIBC Direct. Zu beachten ist hierbei, dass für die Kontoeröffnung auch die Eltern unterschreiben und am Postident-Verfahren teilnehmen müssen. Die exakten Voraussetzungen zum Alter, zur Mindestanlage und den übrigen Rahmenbedingungen sind dabei von Bank zu Bank unterschiedlich – von daher lohnt sich auch für Jugendliche ein Festgeldvergleich.


Kann ein Tages- oder Festgeldkonto auf den Namen des Kindes geführt werden?

Dass Kinder bei Fest- und Tagesgeld als Kontoinhaber gestattet sind, ist eher die Ausnahme. Die meisten Direktbanken offerieren ihre Produkte fast ausschließlich Kunden, die bereits volljährig sind. Und Filialbanken halten für die junge Kundschaft häufig nur Sparbücher oder Sparcards bereit. Doch es gibt durchaus auch Unternehmen, die Fest- und Tagesgeldkonten anbieten, die auf den Namen des Kindes eröffnet werden dürfen. Hier gilt – wie beim Sparbuch oder dem ersten Girokonto: Es läuft nichts ohne Einwilligung und Unterschrift der Eltern. Um das passende Produkt zu finden, empfehlen wir unseren Fest- und den Tagesgeldvergleich.


Welche Banken bieten einen Bonus bzw. ein Startguthaben bei Eröffnung eines Tages- oder Festgeldkontos?

Immer mehr Banken agieren nach dem Motto „mit Speck fängt man Mäuse“ und bieten Neukunden einen Bonus oder ein sogenanntes Startguthaben. Dabei handelt es sich meistens um zeitlich begrenzte Aktionen, die bisweilen auch an Voraussetzungen geknüpft sind – zum Beispiel eine Mindesteinlage beim Tagesgeld oder eine bestimmte Laufzeit bei der Festgeldanlage. Da solche Aktionen kommen und gehen, lässt sich nicht pauschal sagen, welche Banken einen Bonus einräumen. Diesbezüglich lohnt es sich, regelmäßig einen Blick auf unseren Tagesgeld- und Festgeldvergleich zu werfen, um immer auf dem Laufenden zu sein und rechtzeitig reagieren zu können.


Kann ein Festgeld- oder Tagesgeldkonto, das für das eigene Kind angelegt wurde, gepfändet werden, zum Beispiel, wenn ein Elternteil Schulden hat?

Wenn das Fest- oder Tagesgeldkonto für das Kind angelegt und somit auf den Namen der Eltern oder eines Elternteils eröffnet wurde, kann das Guthaben gepfändet werden. Denn auf dem Vertrag bzw. den Kontoauszügen steht nicht der Name des Kindes, sondern der des Schuldners. Für welchen Zweck das Geld bestimmt ist, spielt dabei keine Rolle. Anders sieht es aus, wenn das Tages- oder Festgeldkonto respektive Sparbuch auf den Namen des Kindes lautet. Allerdings sollte man nicht auf die Idee kommen, kurzerhand Geld auf das Sparbuch von Sohn oder Tochter einzuzahlen, um es vor einer Pfändung zu schützen. Das hätte Konsequenzen.


Wie sicher sind ausländische Banken?

Ausschlaggebend dafür, wie sicher eine ausländische Bank ist, sind die Regeln zur Einlagensicherung und die Wirtschaftslage des jeweiligen Landes. Die Sicherheit der Einlagen wird durch europaweit einheitliche Standards gewährleistet. Sie sehen eine Sicherungsgrenze von 100.000 Euro je Kunde und Bank vor. Bis zu diesem Betrag ist das Kapital bei einer Pleite per Gesetz geschützt – zumindest theoretisch. Das Problem ist die Wirtschaftslage. Je schlechter es um die Wirtschaft einer Nation bestellt ist und je mehr Probleme die Banken haben, desto größer ist die Gefahr, dass die Forderungen trotz aller Sicherungsmaßnahmen nicht oder nur teilweise erfüllt werden können.


Worauf sollte man bei einer Anlage bei einer ausländischen Bank achten?

Sparer sollten in erster Linie darauf achten, wie die Einlagensicherung organisiert ist. In der Regel greift die gesetzliche Einlagensicherung des Mutterlandes. Innerhalb der EU gilt diesbezüglich eine Sicherungsgrenze von 100.000 Euro. Einlagen bis zu dieser Summe gelten gemeinhin als sicher. Besser wäre es, wenn die Bank zusätzlich einem der freiwilligen deutschen Einlagesicherungsfonds angehört und somit einen größeren Schutzschirm für die Spareinlagen der Kunden spannt. Zudem gilt es, nicht unbedingt eine Bank zu wählen, die gerade mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen auf sich aufmerksam macht.


Wie vertrauenswürdig sind die im Vergleich aufgeführten Anbieter?
Wie erkenne ich einen vertrauenswürdigen Anbieter?

Alle in unseren Vergleichen genannten Anbieter gelten als durchweg vertrauenswürdig. Dafür sind mehrere Faktoren ausschlaggebend:

  • Die Banken machen transparent, zu welchen Konditionen Sparer ihr Geld anlegen können.
  • Sie bieten einen umfassenden Service inklusive der Option, telefonisch und/oder per Mail Fragen zu den Produkten und Abläufen zu stellen.
  • Die Anbieter unterliegen allesamt mindestens der gesetzlichen Einlagensicherung, sodass die Ersparnisse im Ernstfall bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Anleger abgesichert sind.
  • Darüber hinaus sind die Banken zum Teil schon seit Jahren am Markt vertreten und betreuen Tausende zufriedener Kunden. Würde eines der Unternehmen tatsächlich das Vertrauen der Anleger missbrauchen, dauert es in der Regel nicht lange, bis Verbraucherschützer in den Medien darauf aufmerksam machen.


Wieso sind bekannte Anbieter wie z.B. die Sparkasse nicht im Vergleich zu finden?

Sparkassen, Volksbanken, Raiffeisenbanken und Privatbanken mit Filialbetrieb bieten zwar auch Tages- und Festgeld bzw. ähnlich konstruierte Produkte an, in der Regel sind die Konditionen allerdings deutlich schlechter als bei den Direktbanken, auf die wir in uns in unserem Vergleich beschränken. Um die Differenz zu verdeutlichen: Tagesgeld bringt bei Filialbanken selten mehr als 1,00 Prozent per anno, meist sogar deutlich unter 0,50 Prozent p.a. – abhängig vom Anlagebetrag. Direktbanken bieten jedoch teils über 2,00 Prozent im Jahr (Stand: August 2012). Ziel eines Finanzvergleichs sollte schließlich sein, die bestmöglichen Bedingungen zu finden – und die bieten Sparkassen & Co. in diesem Segment leider nicht. Hinzu kommt, dass die Offerten der Banken von Ort zu Ort variieren können. Das würde den Rahmen unserer Vergleichslisten sprengen.


Wie geht die Kontoführung eines Tages- bzw. Festgeldkontos vonstatten?
Muss das Konto per Online-Banking geführt werden?

Tages- und Festgeld sind typische Onlineprodukte. Das heißt allerdings nicht zwangsläufig, dass sie nur via Internet, also per Online-Banking verwaltet werden können. Viele Unternehmen wissen um die Bedenken einiger Verbraucher, Finanzgeschäfte online abzuwickeln. Sie bieten daher die Option, Aufträge auch schriftlich und/oder per Telefon einzureichen. Interessant ist das vor allem beim Tagesgeld, da hier öfter Buchungen vorgenommen werden. Festgeld wiederum ist eine eher statische Anlage, bei der abgesehen vom Antrag und gegebenenfalls einer Kündigung keine weiteren Schritte nötig sind. Wer Onlinebanking nicht nutzen möchte, sollte in unserem Vergleich auf Banken achten, die den Zugang zur Geldanlage auch telefonisch und postalisch ermöglichen.


Was ist die Kapitalertragssteuer, wie hoch ist diese und wonach richtet sie sich?

Die Kapitalertragssteuer ist vielen Sparern und Anlegern inzwischen besser als Abgeltungssteuer bekannt. Sie beträgt seit 2009 pauschal 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer und richtet sich nach dem Gewinn: Bei 100 Euro Zinsen würden 25 Euro Abgeltungssteuer und 1,38 Euro Solidaritätszuschlag berechnet werden (5,5 Prozent von 25 Euro), in der Summe 26,38 Euro (exklusive Kirchensteuer). Abgeführt wird die Steuer direkt von der Bank bzw. dem Unternehmen, bei dem Kapitalerträge erzielt werden. Dazu gehören unter anderem Zinsen, wie sie beim Tages- und Festgeld gezahlt werden, Dividenden und andere Ausschüttungen aus Wertpapiergeschäften, Gewinne aus Termingeschäften sowie die Erträge aus einigen Lebens- und Rentenversicherungen. Um Steuern zu sparen, sollte rechtszeitig an einen Freistellungsauftrag gedachte werden.


Lassen sich Daueraufträge für regelmäßige Überweisungen vom Tagesgeldkonto auf das Referenzkonto einrichten?

Die Option, einen Dauerauftrag einzurichten, um sich im festen Turnus eine bestimmte Summe vom Tages- auf das Referenzkonto auszahlen zu lassen, besteht in der Regel nicht. Verfügungen in Höhe des Guthabens sind zwar jederzeit ganz einfach per Umbuchung möglich, dieser Vorgang lässt sich allerdings nicht automatisieren, wie es bei einem Dauerauftrag der Fall wäre. Die einzige uns bekannte Ausnahme sind Girokonten mit Guthabenverzinsung. Hier ist es durchaus möglich, einen Dauerauftrag einzurichten und das Kapital auf ein anderes Konto weiterzuleiten. Allerdings handelt es sich dann nicht um klassisches Tagesgeld. Zudem sind die Zinsen auf einem laufenden Konto in der Regel zu gering, als dass sie dem Vergleich mit einem regulären Tagesgeldkonto standhalten könnten.


Gibt es bei der Eröffnung eines Fest- bzw. Tagesgeldkontos bestimmte Altersbeschränkungen (Mindest- oder Höchstalter)?

Altersbeschränkungen sind bei der Fest- und der Tagesgeldanlage durchaus üblich, allerdings nicht marktübergreifend. Diesbezüglich kommt es immer auf die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank an. Während die Unternehmen nach oben hin (Höchstalter) keine Grenze ziehen, sind die Vorschriften zum Mindestalter recht unterschiedlich ausgeprägt. Viele Banken erlauben Tages- und Festgeld inzwischen auch für Minderjährige. Beispiele sind die Rabodirect und die ING-DiBa, wohingegen die Bank of Scotland ihre Produkte nur volljährigen Kunden anbietet. Grundsätzlich gilt bei Tages- und Festgeld für Kinder: Die Kontoeröffnung erfolgt nur mit Zustimmung der Eltern. Sie müssen zusammen mit dem Nachwuchs den Antrag unterschreiben und auch das Postident-Verfahren durchlaufen.


Ist für die Eröffnung eines Festgeldkontos immer auch die Eröffnung eines Tagesgeldkontos notwendig? Welche Aufgabe erfüllt dieses Konto?

Ob für die Festgeldanlage ein Tagesgeldkonto eröffnet werden muss oder automatisch eröffnet wird, ist von Bank zu Bank unterschiedlich geregelt. Einige Institute nehmen ihren Kunden die Arbeit ab und richten von sich aus ein Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto ein. Andere Institute setzen voraus, dass erst eine Tagesgeld- und im zweiten Schritt die Festgeldanlage beantragt wird. Dritte Option: Anstelle eines Tagesgeldkontos übernimmt das vorhandene Girokonto die Aufgabe des Verrechnungskontos. Von diesem Konto wird der Anlagebetrag abgebucht und als Festgeld angelegt. Später zahlt die Bank die Zinsen, sofern sie jährlich ausgeschüttet und nicht „gesammelt“ werden, und zum Ende der Vertragslaufzeit das Kapital wieder auf das Verrechnungskonto aus. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass man auf mögliche Kosten beim Verrechnungskonto achtet.


Können Tages- und Festgeldkonten auch als Gemeinschaftskonto geführt werden?

Fest- und Tagesgeldkonten können bei den meisten Banken auch als Gemeinschaftskonto geführt werden. Die Unternehmen stellen dann bereits im Kontoeröffnungsantrag die Frage, ob das Konto als Einzel- oder als Gemeinschaftskonto eingerichtet werden soll. Für den Fall, dass zum Beispiel ein Ehepaar gemeinschaftlich Tagesgeld anlegen möchte, heißt das: Beide Personen müssen den Antrag ausfüllen (Kontakt- und persönliche Daten) und unterschreiben. Es kann allerdings nur ein Referenz- bzw. Verrechnungskonto genannt werden. Darüber hinaus müssen alle Beteiligten das Postident-Verfahren durchlaufen, sofern sie noch kein Konto bei der Bank führen. Später haben dann üblicherweise beide Partner gleichberechtigt Zugriff (sogenanntes Oder-Konto) auf das Tages- oder das Festgeld.


Inwieweit ist es möglich, ein Festgeldkonto als Sicherheit (z.B. für ein Darlehen) an Dritte zu übertragen?

Die überwiegende Mehrheit der Banken gestattet es nicht, Festgeld als Sicherheit zu hinterlegen oder zu übertragen, sprich das Festgeldkonto für einen Kredit oder eine andere Leistung zu verpfänden. Eine Festgeldanlage würde sich grundsätzlich zwar als Sicherheit anbieten, dafür müsste die Bank allerdings den Gläubiger als neuen Inhaber und Verfügungsberechtigten und gleichzeitig ein neues Verrechnungskonto im System hinterlegen. Später, wenn die Sicherheit nicht mehr benötigt wird, müssten sämtliche Änderungen wieder rückgängig gemacht werden. Dieser Aufwand ist vielen Banken zu groß. Sofern die Geschäftsbedingungen eine Verpfändung nicht grundsätzlich ausschließen, sollte man nachfragen, ob und zu welchen Konditionen ein Festgeldkonto übertragen werden kann.

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