Festgeld bzw. Festgeldkonto eröffnen
Der Kontoeröffnungsantrag
Im Mittelpunkt steht der Kontoeröffnungsantrag, der bei fast allen Banken online vorliegt, bisweilen aber auch per Post angefordert kann. Zum Antrag gelangt man direkt über unseren Festgeldvergleich oder über die Detailseite zum jeweiligen Anbieter. Die Formulare sind zweckmäßig, schlicht und werden von den Unternehmen inzwischen sehr gut erläutert. Damit ist es auch für Laien möglich, ohne großen Aufwand oder lange Suche die benötigten Informationen einzugeben. Gefragt wird zum einen nach den persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten und Geburtsdatum. Zum anderen möchte die Bank natürlich wissen, welcher Betrag für welchen Zeitraum investiert werden soll.
Das Referenz- und Verrechnungskonto
Abhängig davon, wie das Thema Verrechnungs- bzw. Referenzkonto gehandhabt wird, müssen im Antrag auch Angaben zur Bankverbindung gemacht werden. Zum Beispiel, wenn das Unternehmen den Anlagebetrag direkt vom laufenden Konto bei der Hausbank auf das neue Festgeldkonto umbucht. Bei einigen Banken wird mit der Festgeldanlage auch gleich ein Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto eröffnet oder muss eigens ein Tagesgeld eingerichtet werden, um überhaupt Festgeld anlegen zu können. In dem Fall ist es Aufgabe des Kunden, das Kapital vorab auf das Tagesgeldkonto zu überweisen bzw. einen Abbuchungsauftrag zu erteilen. Mit welcher Variante die Bank arbeitet, geht aus den Antragsformularen hervor. Deshalb ist es wichtig, Schritt für Schritt vorzugehen und die Hinweise genau zu lesen, damit es nicht zu Verzögerungen oder Problemen kommt. In der Regel weisen die Unternehmen sofort auf Fehler hin – etwa wenn ein Feld übersehen wurde.
Den Antrag ausdrucken und unterschreiben
Abschließend werden die Daten noch einmal zusammengefasst und können kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert werden. Passt alles, muss der Antrag nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden – idealerweise zwei Mal, um einen Beleg für die eigenen Unterlagen zu haben. Zu den Papieren, die von der Bank zur Verfügung gestellt werden, gehören neben dem eigentlichen Kontoeröffnungsantrag meist auch weitere Informationen und – ganz wichtig – der Postident-Coupon.
Das Postident-Verfahren
Dieser Coupon wird für das Postident-Verfahren benötigt, das von der Deutschen Post als Dienstleistung für Direktbanken und andere Unternehmen angeboten wird und für Kunden bzw. Antragsteller absolut kostenlos ist. Nötig ist dieser Schritt nur bei Neukunden. Teilweise verlangen Banken auch von Bestandskunden, dass sie sich erneut ausweisen und das Postident-Verfahren ein zweites Mal durchlaufen. Sinn des Postident-Verfahrens sind die Legitimation und die Identifikation, damit kein Festgeldkonto auf den Namen eines Dritten eröffnet werden kann. Banken vor Ort prüfen das anhand des Personalausweises.
Wie läuft das Postident-Verfahren ab?
Das Postident-Verfahren ist kurz und unkompliziert. Benötigt werden ein gültiger Ausweis, der Postident-Coupon und selbstverständlich der Kontoeröffnungsantrag, der vorher schon in einen Umschlag gesteckt werden kann. Die Mitarbeiter der Post kontrollieren den Ausweis – Personalausweis oder Reisepass – und tragen sämtliche Daten (Ausweisnummer, Ausstellungsdatum, Name, Geburtsdatum, Adresse usw.) in ein spezielles Formular ein. Dieses Formular muss der Antragsteller anschließend unterschreiben, möglichst genauso, wie auf dem Ausweis. Bestätigt werden die Daten und die eigenhändige Unterschrift vom zuständigen Postmitarbeiter, der den Beleg ebenfalls unterschreibt. Das Postident-Formular und den Antrag auf das Festgeldkonto schickt die Post dann an die jeweilige Bank.
Die Geldanlage
Bis der Antrag bearbeitet wird, können mehrere Tage vergehen – abgängig von der Postlaufzeit und dem Kundenandrang. Gibt es keine Nachfragen, bucht die Bank den Betrag vom Verrechnungs- auf das Festgeldkonto um und die vertraglich vereinbarte Laufzeit beginnt. Der Kunde erhält über diesen Vorgang einen Kontoauszug oder eine Sparurkunde. Diesem Beleg ist zu entnehmen, wann welche Summe zu welchen Konditionen angelegt wurde, wann der Vertrag endet und teilweise auch, bis wann gekündigt werden muss. Diese Urkunde gilt es gut aufzuheben.
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