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Dienstag, den 14. Mai 2024

Festgeld Sicherheit

Ein Blick auf die Einlagensicherung lohnt

Festgeld Sicherheit
Festgeld gehört zu den unkompliziertesten und gleichsam sichersten Geldanlagen, wenn man sich an ein paar Spielregeln hält. Die größte Gefahr, die Anlegern und Sparern drohen kann, ist die Zahlungsunfähigkeit der Bank, bei der das Kapital angelegt wurde. Damit das Geld selbst bei einem solchen Szenario nicht komplett verloren ist, greifen sowohl in der Bundesrepublik als auch in den europäischen Staaten eine Reihe von Sicherungssystemen. Bevor eine Festgeldanlage vereinbart wird, sollte man sich deshalb erkundigen, welchem System bzw. welchen Systemen die jeweilige Bank angeschlossen ist. Denn es gibt gewaltige Unterschiede, insbesondere, wenn höhere Beträge im Spiel sind.

Gesetzliche Einlagensicherung und Garantie der Regierung

In der Bundesrepublik Deutschland muss zwischen zwei Systemen unterschieden werden: der gesetzlichen Einlagensicherung und den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der Banken und Sparkassen. Maßgebend für die gesetzliche Einlagensicherung beim Festgeld und anderen Anlageformen sind in Deutschland die Empfehlungen der Europäischen Union. Bis Ende 2009 sind über dieses System maximal 50.000 Euro je Kunde zu 100 Prozent geschützt. Vorher waren es im Höchstfall 20.000 Euro und wurden nur 90 Prozent des Kapitals abgesichert. Die Anhebung der Sicherungsgrenze erfolgte aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und damit wegen der zunehmenden Verunsicherung von Sparern und Anlegern. Zum 1. Januar 2011 wird die gesetzliche Einlagensicherung in einem weiteren Schritt auf 100.000 Euro angehoben. Darüber hinaus greift die Garantiezusage der Bundesregierung aus dem Jahr 2008 für Termingelder, Girokonten, Sparbücher und Sparbriefe.

Private Einlagensicherungssysteme

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung haben sich in der Bundesrepublik schon relativ früh private Einlagensicherungsfonds etabliert, in denen Banken und Sparkassen organisiert sind. Sie bieten eine weitaus höhere Sicherungsgrenze, die nach oben hin nicht gedeckelt ist. Das trifft auf den Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu, den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und den Garantiefonds des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Nach einer eigenen Berechnungsgrundlage funktioniert der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken. Hier greifen je Kunde 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank – bei den meisten Unternehmen reicht der Schutz damit in den Milliardenbereich, der von den meisten Anlegern nicht erreicht werden dürfte. Die privaten Sicherungssysteme bieten damit ausreichend Schutz.

Einlagensicherung im Ausland

Anleger, die renditestarke Festgeldangebote von Banken mit Stammsitz im Ausland wahrnehmen möchten, sollten sich vorab genau über die Einlagensicherung informieren. Innerhalb der Europäischen Union bieten alle Länder zumindest eine gesetzliche Einlagensicherung, die sich an der Empfehlung der EU orientiert. Das heißt, es sind in der Regel 50.000 Euro zu 100 Prozent gesichert. Dabei sollte man allerdings die Finanzlage des jeweiligen Landes berücksichtigen und nicht blindlings nur auf die Zinssätze schauen. Grundsätzlich gilt: Wenn eine ausländische Bank zahlungsunfähig wird, müssen sich die Anleger im Mutterland des Unternehmens darum bemühen, dass sie ihr Geld erhalten. Das ist mit sehr viel Aufwand verbunden und kostet Nerven. Ideal ist es, wenn die Bank sich in der Bundesrepublik einem der privaten Sicherungsfonds angeschlossen hat und damit unbegrenzten Schutz bietet.

Bild © Franjo - Fotolia.com

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