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Samstag, den 27. Juli 2024

Einlagensicherung ⟫ Was ändert sich nach neuem Gesetz?

03.07.2015 - Einlagensicherung ⟫ Was ändert sich nach neuem Gesetz?

EinlagensicherungSparer haben nicht nur ein Interesse an hoher Rendite. Auch die Sicherheit des angelegten Kapitals spielt eine Rolle. Seit 3. Juli 2015 gelten im Hinblick auf die Einlagensicherung neue Spielregeln. Was ändert sich durch die Novelle des Einlagensicherungsgesetzes? Wo können Verbraucher in Zukunft mit Verbesserungen rechnen?

Einlagen bis 100.000 Euro bleiben sicher

Ein wesentlicher Grundsatz des Einlagensicherungsgesetzes bleibt unangetastet. Auch nach der Novellierung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) werden alle Bankeinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 pro Bankkunde geschützt.

Insofern behält die Änderung wenig Neues bereit. Aber: In Zukunft können Bankkunden, die im Zusammenhang mit:

1. privat genutzten Wohnimmobilien oder
2. bestimmten Lebensereignissen

Kapital in eine Bank einzahlen, mit einer Erhöhung der Sicherungsgrenze auf 500.000 Euro rechnen. Für den letztgenannten Sachverhalt macht der Gesetzgeber zur Bedingung, dass die Einlage vor dem Hintergrund eines sozialen,  gesetzlich  vorgesehenen Zwecks erfolgt (Heirat, Geburt, Ruhestand, Scheidung usw.).

Dieser Schutz greift aber nicht unbegrenzt lange, er gilt nur über einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Einzahlung. Was ändert sich noch?

Entschädigung wird in Zukunft schneller ausgezahlt

Bislang galt für die Auszahlung einer Entschädigung eine Frist von 20 Arbeitstagen. Mit dem neuen Gesetz wird diese Frist auch noch für 2015 gelten. Allerdings ist ab 01. Juni 2016 eine Anpassung geplant. Ab diesem Zeitpunkt muss die Einlagensicherung in Deutschland einen Entschädigungsanspruch bereits nach sieben Arbeitstagen auszahlen.

Neu ist auch, dass in Zukunft nicht mehr nur Einlagen entschädigt werden, die Bankkunden in Euro halten. Mit dem Inkrafttreten des neuen Einlagensicherungsgesetzes wird der Schutz auch auf Konten in fremden Währungen ausgedehnt. Für den Wechsel der Einlage in Euro wird der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalls herangezogen.

Übrigens: Die neue Einlagensicherung schreibt eine Zusammenarbeit der Sicherungssysteme für Banken in der EU mit Zweigstellen in Deutschland vor.

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Bild Sparschwein © Markus Bormann - Fotolia.com

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