Tagesgeldkonto eröffnen
Das Tagesgeldkonto zählt nicht ohne Grund zu den beliebtesten Anlageformen. Die Verzinsung ist erheblich höher als bei einem Sparbuch. Dennoch bleibt volle Flexibilität erhalten. Das Geld ist täglich verfügbar, und es existiert noch nicht einmal eine Kündigungsfrist. Aufgrund der Einlagensicherung von mindestens 50.000 Euro handelt es sich zudem um eine äußerst sichere Anlageform. Wer nun erstmalig solch ein verzinstes Konto eröffnen möchte, findet hier alle wichtigen Informationen.
Die Voraussetzungen
Grundsätzlich darf jede geschäftsfähige Person ein Tagesgeldkonto eröffnen. Sollte der Kunde minderjährig sein, müssen die Eltern den Antrag unterschreiben. Die weiteren Voraussetzungen sind von Bank zu Bank verschieden. Viele Institute setzen zum Beispiel einen Wohnsitz in Deutschland voraus. Außerdem muss im Regelfall ein Referenzkonto (sprich: ein Depot- oder Girokonto) für den gewöhnlichen Zahlungsverkehr vorhanden sein.
Die Kontoeröffnung
Aufgrund der unterschiedlich hohen Zinssätze sollte jeder Interessent die Tagesgeldangebote gut vergleichen. Wer dann fündig geworden ist, kann den Antrag online ausfüllen und daraufhin ausdrucken oder einen ausgedruckten Antrag per Hand ausfüllen. Benötigt werden persönliche Angaben (wie z.B. Kontaktdaten und die Bankverbindung des Referenzkontos) und Angaben zur Führung des Tagesgeldkonto (wie z.B. den einmaligen Einzugsbetrag und ggf. den monatlichen Einzugsbetrag).
Ein weiterer Bestandteil der Kontoeröffnung ist das PostIdent-Verfahren, um die Identität des Neukunden zu überprüfen. Das funktioniert folgendermaßen: Der Kunde geht mit dem PostIdent-Formular und seinem Personalausweis bzw. Reisepass in eine Filiale der Deutschen Post AG und bekommt nach der Prüfung (meist per E-Mail) eine Bestätigung, sodass das Konto eröffnet werden kann. Das kann sowohl per Internet wie auch direkt in der Bankfiliale vonstatten gehen. Nach wenigen Tagen übersendet die Post den Vertrag sowie die Zugangsdaten und eröffnet das Tagesgeldkonto.
Nur wer bei dem Tagesgeldanbieter ohnehin schon Kunde ist, kann auf dieses Verfahren verzichten.
Der Freistellungsauftrag
Auch Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Mit dem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, das Formular kann im Internet heruntergeladen werden, gibt man dem Bankinstitut die Anweisung, die Zinseinnahmen von dem automatischen Abgeltungssteuerabzug freizustellen. Das funktioniert allerdings nur innerhalb des Sparerfreibetrags. Seit dem 1. Januar 2007 liegt dieser für Alleinstehende bei 801 Euro jährlich (750 Euro zzgl. 51 Euro Werbekostenpauschbetrag) und für Verheiratete bei 1.602 Euro jährlich.
Mehrere Tagesgeldkonten gleichzeitig?
Die hohen Zinssätze, mit denen die Bankinstitute offensiv werben, haben oftmals einen Harken: Sie gelten nur bis zu einem Höchstbetrag. Wer diesen übersteigt, muss mit einem erheblich geringeren Zinssatz leben. Da wäre es doch angenehm, das gesamte Geld auf mehrere Konten aufzuteilen und bei mehreren Bankinstituten von dem maximalen Zinssatz zu profitieren. Tatsächlich ist es problemlos möglich, bei beliebig vielen Instituten ein Tagesgeldkonto zu eröffnen. An dem Vorgang der Kontoeröffnung, der soeben beschrieben wurde, ändert sich dadurch nichts. Die einzige Besonderheit entsteht durch den Sparerfreibetrag. Der Kunde kann seinen Freibetrag entweder auf mehrere Konten verteilen oder lediglich auf ein Konto setzen.

