Informationen zum Thema Geldanlagen und deren Sicherheit

Informationen zum Thema Geldanlagen und deren Sicherheit

Wie sicher ist mein Geld bei Banken und Sparkassen? Noch vor wenigen Wochen hätte man sich als Verbraucher um das Vermögen keine Sorgen machen müssen. Schließlich gibt es in Deutschland nicht nur die gesetzliche Einlagensicherung. Seit Anfang April 2013 ist aber auch hierzulande die Verunsicherung bei vielen Bankkunden groß. Denn mit der Zwangsabgabe auf Bankeinlagen in Zypern hat die Politik zur Rettung des Euro zum ersten Mal ein Tabu gebrochen. Aus Sicht deutscher Bankkunden hat die Frage nach der Kapitalsicherheit quasi über Nacht an Bedeutung gewonnen - und ist um eine Facette reicher.

Bisher haben sich Kleinanleger und Verbraucher vordergründig Gedanken machen müssen, welcher Schaden dem eigenen Vermögen im In- und Ausland für den Fall einer Bankeninsolvenz droht. Inzwischen ist ein Schreckensszenario hinzugekommen: Der Staat wirft die mühsam zusammengetragenen Ersparnisse seiner Bürger als letzten Rettungsanker über Bord - um über Jahre gemachte Staatsschulden tilgen zu können. Wie sicher ist unser Vermögen also in der Realität? Oder ist das Gefühl, mit dem Sparen den Lebensunterhalt für morgen auf die hohe Kante legen zu können, letzten Endes doch trügerisch?

Fakt ist: Die Einlagensicherung und eine Sonderabgabe auf Bankeinlagen müssen unterschiedlich betrachtet werden. Denn die Einlagensicherung hat letztlich ein Ziel - sie soll die Sicherheit der Guthaben von Bankkunden im Fall der Bankenpleite gewährleisten.


Sparbuch & Co. - wie legen deutsche Sparer ihr Vermögen an

Beim Thema Sparen sehen viele Bundesbürger Deutschland in einer Vorreiterrolle. Dabei handelt es sich weniger um politische Rhetorik. Denn die privaten Haushalte in Deutschland sind - betrachtet man die Sparquote - im Vergleich mit den anderen EU-Mitgliedstaaten Spitzenreiter. In kaum einem anderen Land der Europäischen Union reicht die Sparquote über die Marke von 15 Prozent hinaus, besser war mit 17,39 Prozent im Jahr 2011 nur Luxemburg.

Die EU-Sparquote von 2007 bis 2011


Wo und wie spart Deutschland aber am liebsten? Grundsätzlich nutzen deutsche Haushalte unterschiedliche Möglichkeiten, um Geld für Anschaffungen, das Eigenheim oder einfach den Ruhestand zurückzulegen. Neben klassischen Sparformen, wie dem Sparbuch oder Banksparplan, haben sich bei den kurz- bis mittelfristigen Anlagevarianten in der Vergangenheit das Festgeld- und Tagesgeldkonto etabliert. Darüber hinaus sind in vielen Haushalten kapitalbildende Versicherungen, Aktien und andere börsennotierte Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle usw. zu finden.


Wussten Sie, dass:

  • in den 12 Monaten nach der Insolvenz der US-Bank Lehman Brothers im September 2008 das Volumen der Sichteinlagen (wie zum Beispiel Tagesgeld) privater Haushalte um mehr als 135 Mrd. Euro bzw. 29,3 Prozent stieg
  • Anlageformen wie das Tagesgeldkonto innerhalb von nur vier Jahren die klassischen Spareinlagen wie das Sparbuch von ihrem Spitzenplatz verdrängt haben
  • eines der ältesten deutschen Sparbücher aus dem Jahr 1869 stammt und zuletzt ein Guthaben in Höhe von 30 Mark und 32 Pfennigen aufwies
  • das auf dem Höhepunkt der Hyperinflation in Deutschland 1 US-Dollar dem Gegenwert von 420 Mrd. Reichsmark entsprach
  • das mit dem Silver Thursday (27. März 1980) der Wert eines 1 kg schweren Silberbarrens von rund 1.730 US-Dollar im Januar 1980 auf rund 380 US-Dollar im März desselben Jahres fiel


Allerdings hat das Ansehen einiger der genannten Anlageformen in den letzten Jahren deutlich Schaden genommen. So hat die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise das Vertrauen vieler Sparer in den Aktien- bzw. Kapitalmarkt spürbar in Mitleidenschaft gezogen. Der Hintergrund: Im Zuge der Krise gaben Wertpapiere wie Aktien teilweise massiv nach - und haben zu erheblichen Verlusten in vielen Depots geführt. So beziffert zum Beispiel der IWF (Internationale Währungsfonds) die wirtschaftlichen Schäden durch die Krise auf 11,9 Billionen US-Dollar.



Sparer vertrauen auf Bankeinlagen

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat aber nicht nur massiv Werte vernichtet und in vielen Depots zu umfassenden Verlusten geführt, die Krisenjahre haben auch das Verhalten vieler Anleger verändert. Auf welche Anlageformen setzen deutsche Haushalte derzeit?

Bankeneinlagen deutscher Privathaushalte


Lässt man Anlageformen wie Immobilien, Kunst und Schmuck oder Edelmetalle außen vor und betrachtet lediglich die Bankeinlagen und Wertpapiere, erreichen Deutschlands Haushalte eine stolze Summe von 2.385 Milliarden Euro, die allein im Jahr 2012 angelegt wurden. Davon machen Aktien, Anleihen und Co. rund zwei Fünftel aus. Den Großteil ihrer Anlagegelder schaffen deutsche Haushalte zu Banken und Sparkassen. Dabei haben klassische Sparguthaben, wie das Sparbuch, inzwischen ihre Führungsrolle verloren.

Der Grund, warum klassische Spareinlagen in den letzten Jahren an Ansehen verloren haben, ist der große Vorteil von Tages- und Festgeld. Beide gehören zu den Bankeinlagen und genießen im Vergleich zum Sparbuch den gleichen Sicherheitsstandard, sind aber im Gegenzug besser verzinst. Allerdings bekommen deutsche Sparer seit geraumer Zeit die Auswirkungen der Niedrigzinspolitik an den Finanzmärkten zu spüren. Im Jahresvergleich sind die Zinssätze deutlich eingebrochen.

Die Entwicklung des Leitzinssatzes zwischen 2008 und 2013


Wollen Sie höhere Zinssätze erzielen, müssen Sie als Sparer heute mitunter über den Tellerrand - sprich auf das Ausland schauen. Einige Auslandsbanken bieten im Vergleich zu deutschen Banken für ihr Kapital schnell einen doppelt so hohen Zins.


Hohe Zinssätze winken im Ausland

Zunehmend mehr Anleger haben von dieser Möglichkeit in den letzten Jahren Gebrauch gemacht. So lag der Bundesbank zufolge das Einlagevolumen bei ausländischen Banken im Jahr 2008 bei gerade einmal 6,16 Mrd. Euro. Bis 2012 vervierfachte sich die Höhe der Einlagen - und stieg auf mehr als 28,5 Mrd. Euro. Und dabei handelt es sich nur um Banken, die in Deutschland Niederlassungen bzw. Zweigstellen unterhalten.


Übrigens: Geld können Sie inzwischen nicht nur bei den Zweigniederlassungen ausländischer Banken anlegen. Seit einigen Jahren entdecken Anleger zunehmend auch das Tagesgeld in fremden Währungen (zum Beispiel Schweizer Franken oder Yen) für sich und hoffen auf Gewinne. Vor dem Hintergrund der Kapitalsicherheit ist diese besondere Anlageform allerdings mit Vorsicht zu genießen. Denn nach § 4 EAEG greift die Einlagensicherung nur, wenn Sie Ihr Guthaben in Euro bzw. der Währung eines EU-Mitgliedstaates angelegt haben. Hinzu kommt ein weiteres Problem. Durch Schwankungen der Wechselkurse sind Geldanlagen in fremden Währungen immer mit einem gewissen Wechselkursrisiko verbunden, was zu Verlusten führen kann.

Zinsentwicklung Geldanlagen


Deutsches Kapital ist letztlich auch im Ausland beliebt. Besonders aktiv sind in diesem Zusammenhang Banken aus Österreich, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und dem Baltikum, die gezielt um deutsche Kunden werben. Und es sind genau diese Auslandsbanken, welche man im Vergleich der Zinssätze sehr oft auf den vorderen Rängen wiederfindet. Eine Erklärung für diese Tatsache ist schwierig. Grundsätzlich gelten für die Auslandsbanken die Leitzinssätze der EZB in gleicher Weise. Als Grund für die teils doch recht deutlichen Zinsunterschiede wird einerseits angeführt, dass hier die Risiken einer schwächeren Einlagensicherung eingepreist werden - sprich der höhere Zins das fehlende Vertrauen wettmachen soll. Auf der anderen Seite verfügen deutsche Privathaushalte über ein erhebliches Vermögen, das für Auslandsbanken interessant ist.

 
Sicherheit ist Trumpf

Deutschlands Sparer haben lange nur eine große Angst gekannt - die Inflation. Geprägt durch die Erfahrungen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stand lange der Kaufkraftverlust im Mittelpunkt, wenn es um die Frage der Kapitalsicherheit ging. Spätestens mit dem Platzen der Dotcom-Blase und der letzten Finanzkrise hat der Aspekt Kapitalsicherheit neu an Bedeutung gewonnen. Viele Kleinanleger wollen sicher sein, dass vom angelegten Kapital am Ende mehr als nur das Papier für den Kontoauszug übrig bleibt. Und machen für diese Sicherheit auch Abstriche bei der Rendite.

100 Euro Safe


Wie sieht die Kapitalsicherheit bei einzelnen Anlageformen im Detail aus? Aktien, Anleihen und Zertifikate genießen zwar den Ruf einer renditestarken Geldanlage, stellen Kleinanleger in puncto Sicherheit aber vor ein Problem. Unterschiedliche Faktoren beeinflussen den Kurs der Wertpapiere - sowohl positiv als auch negativ. Unter Umständen müssen Kleinanleger hier sogar mit massiven Verlusten rechnen. Bestes Beispiel ist die US-Bank Lehman Brothers. Anfang August 2008 lag der Kurswert der Aktie noch bei mehr als 10 Euro - um kurz nach dem Insolvenzantrag auf fast 0,05 Euro abzustürzen.

Kleinanleger, die sich entsprechende Wertpapiere ins Depot geholt hatten, mussten in der Folge massive Verluste einstecken. Auch wenn die Lehman-Pleite sicher ein extremes Beispiel ist, unterstreicht es eine Tatsache deutlich - börsennotierte Wertpapiere bringen immer eine gewisse Unsicherheit aufgrund der Kursschwankungen mit sich. Welche Anlageformen schneiden besser ab? Betrachten Sie für Ihr Kapital vor diesem Hintergrund ausschließlich dessen Sicherheit, sind Bankeinlagen ein sicherer Hafen. Der Grund: Einlagen bei Banken - also Ihr Guthaben auf Girokonten, Sparbriefen, Sparbüchern sowie Tages- und Festgeldkonten - unterliegen besonderen Sicherungsmaßnahmen. Beispielsweise müssen deutsche Banken gewisse Eigenkapitalvorschriften erfüllen, die den Fall der Insolvenz nach Möglichkeit verhindern sollen. Auf der anderen Seite garantiert das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch, den Sie als Sparer geltend machen können.


Hintergrund der Einlagensicherung

Bankenkrisen und -zusammenbrüche hat es in der Geschichte immer wieder gegeben. Bis zur gesetzlichen Regelung einer Einlagensicherung hatten Anleger nur wenige Möglichkeiten, um Verlusten durch die Pleite ihrer Bank aus dem Weg zu gehen. Mithilfe der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung wird zumindest ein Teil Ihres Kapitals im Ernstfall geschützt. Allerdings hat die Einlagensicherung für Ihr Guthaben auf dem Bankkonto oder Ihrem Sparbuch nicht nur den Zweck Sie für Verluste zu entschädigen.

Die Einlagensicherheit ist ein Mittel, um das Vertrauen der Bankkunden zu stärken. Wie die Vergangenheit eindrucksvoll zeigt, sind Missmanagement und spekulative Geschäfte nur teilweise für Bankenzusammenbrüche verantwortlich. Über einen großen Teil der Einlagen bei Banken können Sie als Kunde täglich verfügen. Sorgen negative Schlagzeilen im Zusammenhang mit Ihrer Bank dafür, dass nicht nur Sie, sondern alle anderen Kunden ihre Mittel abziehen, kommt das Institut in Schwierigkeiten - und steuert auf die Insolvenz zu. Letztlich sorgen die Instrumente der Einlagensicherung dafür, dass sich Bankkunden sicher fühlen, was den sogenannten Bank Run unwahrscheinlicher macht.


Die Einlagensicherung darf aber nicht als Freibrief verstanden werden. Denn nicht alles, was Verbraucher heute bei Banken verwahren, wird davon erfasst. Der Inhalt eines Schließfachs, das Wertpapierdepot oder Verluste aus dem Aktienhandel werden im Zuge der Einlagensicherheit generell nicht berücksichtigt, es geht ausschließlich um Konto- und Sparguthaben.


Wer trägt die Einlagensicherung?

Als Sparer bzw. Bankkunde hören Sie regelmäßig die Aussage, dass Ihre Bankeinlagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und vor dem Hintergrund der freiwilligen Einlagensicherung gut aufgehoben sind. Es entsteht bei vielen Laien der Eindruck, dass letztlich die Bundesrepublik für Forderung im Fall eines Bankenzusammenbruchs geradesteht. Allerdings ist diese Haltung trügerisch. Diese Aussage ist zwar richtig in Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, allerdings wird die Einlagensicherung nicht durch die Bundesrepublik - also den Steuerzahler getragen.

So speist sich beispielsweise der Kapitalstock der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH aus den Beitragszahlungen der zugeordneten privaten Kreditinstitute. Die Höhe des Beitrags (der Einmalzahlung sowie der Jahresbeiträge) richtet sich nach der Bilanzsumme der Banken bzw. der zugeordneten Bonitätsnote. Damit sind letzten Endes die Banken Träger der gesetzlichen Einlagensicherung. Eine Aussage, die übrigens für viele Länder gilt, da die Einrichtungen der Einlagensicherung häufig aus Beitragszahlungen der beteiligten Banken finanziert werden.

Die Finanzierung der Einlagensicherung durch die Banken gilt natürlich nicht nur im Rahmen gesetzlich verankerter Entschädigungsansprüche. Auch für die freiwillige Absicherung muss das Kapital in die entsprechenden Instrumente fließen - was in der Regel über die Mitgliedsbeiträge der teilnehmenden Banken abgewickelt wird.


Einlagensicherung im In- und Ausland

Deutsche Sparer haben es seit einigen Jahren zunehmend schwerer, wenn es um eine hohe Verzinsung ihres Kapitals geht. Klassische Sparformen, die allgemein als sicher gelten, landen in Bezug auf die Zinssätze häufig unter der Inflationsrate. Die Folge: Sie als Sparer verlieren Stück für Stück an Kaufkraft. Zunehmend mehr Bankkunden interessieren sich deshalb für Angebote aus dem Ausland. Kann es hier zu Problemen mit der Einlagensicherung kommen?

Generell muss an dieser Stelle erst einmal klar sein, wie die Einlagensicherung in Deutschland aussieht. Neben den Eigenkapitalvorschriften, die eine Insolvenz verhindern sollen, greifen gegenseitige Haftungen innerhalb einer Konzern- oder Bankengruppe. Hinzu kommen freiwillige Einlagensicherungen, die von Bankenverbänden unterhalten werden. Und zu guter Letzt greift in Deutschland für Ihr Sparguthaben ein gesetzlich geregelter Entschädigungsanspruch. Dieser wird über § 4 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes festgehalten und sieht pro Person eine 100-prozentige Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro (90 % für Wertpapiergeschäfte bis zu einem Wert von 20.000 Euro) vor.

Hinweis: Im Oktober 2008 erklärte die amtierende Bundesregierung die Einlagen deutscher Sparer für sicher und bekräftigte diese Garantie im März 2013. Unser Interviewpartner Frau Dr. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale NRW hält eine Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund dieser Erklärung aber für problematisch. Ursache ist die Tatsache, dass dafür keine gesetzliche Grundlage existiert. Sie als Sparer haben letzten Endes keinen Rechtsanspruch auf die Erfüllung dieser Absichtserklärung.

 
Die Einlagensicherung in Deutschland

In Deutschland ruht die Einlagensicherung auf vier Säulen: dem Eigenkapital der Bank, den institutssichernden Einrichtungen (die auf einer Ebene mit der gesetzlichen Einlagensicherung stehen), der gesetzlichen Einlagensicherung sowie den freiwilligen Sicherungsinstrumenten der Bankenbranche. Wie sind die einzelnen Säulen strukturiert und wer trägt wann die Verantwortung?

Brandenburger Tor



  • Die gesetzliche Einlagensicherung ruht auf den §§3ff. des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Hier wird nicht nur die Höhe des Entschädigungsanspruchs geregelt, sondern auch die Trägerschaft der Einlagensicherung. Für den privaten Bankensektor hat das Bundesfinanzministerium diese Aufgabe beispielsweise der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen, deren Mittel durch die jeweils zugeordneten Kreditinstitute aufgebracht werden. Für den Sektor der öffentlichen Banken ist die VÖB-Entschädigungseinrichtung GmbH bzw. für den Wertpapierhandel die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zuständig
  • Sparkassen und Genossenschaftsbanken genießen im Hinblick auf die Einlagesicherung einen Sonderstatus. Hintergrund ist der Institutsschutz nach § 12 EAEG, weshalb Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken von der Zuordnung zur Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH ausgenommen sind. Gehören Sie als Sparer beispielsweise zum Kundenkreis einer der Sparkassen, ist für die Einlagensicherung der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe (bestehend aus den regionalen Sparkassenstützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen) zuständig. Darin organisiert sind neben den 422 Sparkassen auch sieben Landesbankkonzerne, die Dekabank sowie zehn Landesbausparkassen. Fällt eines der Mitglieder des Haftungsverbunds aus, greifen zuerst die Sparkassenstützungsfonds, die sich gegenseitig unterstützen. Lassen sich daraus nicht alle Forderungen befriedigen, kommt als zweiter Schritt der Zugriff auf die Sicherungsreserve in Frage. In ähnlicher Weise gestaltet sich die Einlagensicherung der Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken). Hier übernimmt die Sicherungseinrichtung des BVR (getrennt in einen Garantiefonds und -verbund) die Absicherung der Einlagen. Beide Varianten - der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und die Sicherungseinrichtung des BVR - sind daher wesentliche Säulen der Einlagensicherung
  • Der Einlagensicherungsfonds des BdB (Bundesverband deutscher Banken e.V.) ist eine freiwillige Einlagensicherung der Bankenbranche und sichert aktuell Ihre Einlagen bis zu einer Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals ihrer Bank ab. Allerdings wird diese Haftungsgrenze zukünftig sinken - und zwar in mehreren Schritten bis auf 8,75 Prozent zum 1. Januar 2025. Durch die Abhängigkeit der Sicherungsgrenze von der Eigenkapitaldecke beteiligter Unternehmen als Bemessungsgrundlage ändern sich die Höchstgrenzen für die Einlagensicherung natürlich ständig. Angesichts der Tatsache, dass selbst kleinere Banken über ein Eigenkapital von mehreren Millionen Euro verfügen, sind Ansprüche der meisten Sparer gegen den Einlagensicherungsfonds aber gedeckt. Die Mitgliedschaft der Banken im Sicherungsfonds ist zwar freiwillig, in den vergangenen Jahren hat sich aber ein Großteil der Institute für diesen Schritt entschieden.


Als Sparer können Sie sich allerdings nicht frei zwischen den einzelnen Einlagensicherungen entscheiden. Generell greift zuerst die gesetzliche Einlagensicherung bzw. der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, durch den bis zu 100.000 Euro abgesichert sind. Erst wenn im Anschluss weiterhin Ansprüche aus Bankeinlagen bestehen, können diese gegenüber dem Einlagensicherungsfonds des BdB geltend gemacht werden. Dieses Subsidiaritätsprinzip gilt auch für Entschädigungen im Fall ausländischer Banken.

Hinweis: Auslandsbanken, die in Deutschland Tochtergesellschaften unterhalten, unterliegen in der Regel voll der gesetzlichen Einlagensicherung. Institute, welche nur mit Zweigniederlassungen arbeiten, sind dagegen Bestandteil der Heimatlandeinlagensicherung. Gehören die Auslandsbanken zu den Mitgliedern des Einlagensicherungsfonds des BdB, können Ansprüche, die von der Heimatlandeinlagensicherung nicht gedeckt sind, entsprechend geltend gemacht werden. Da die Höhe der Sicherungssumme von der Eigenkapitaldecke abhängt, sollten Sie diesen Aspekt vor der Entscheidung für eine Auslandsbank sehr genau prüfen.

Einlagensicherung in der EU

Wer als Anleger Sparformen wie das Tages- und Festgeldkonto nicht nur bei deutschen Banken nutzt, sondern über den Tellerrand und ins Ausland schaut, muss gerade vor dem Aspekt der Einlagensicherung zwischen Europa und dem Rest der Welt trennen. Hintergrund: Mit der der Richtlinie 2009/14/EG gelten für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitliche Rahmenbedingungen - zumindest im Zusammenhang mit der gesetzlichen Einlagensicherung. In der Praxis gilt damit ein Entschädigungsanspruch von 100 Prozent bis zu einer Summe von 100.000 Euro pro Person für die gesamte EU.

Allerdings gelten diese Richtlinien nur für den Bereich der gesetzlichen Einlagensicherung. Inwiefern in einzelnen Ländern vergleichbare freiwillige Sicherungsinstrumente wie in Deutschland gelten, muss jeder Sparer selbst prüfen.

Tipp:
Verschiedene ausländische Banken mit Zweigniederlassungen in Deutschland gehören dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands an. Ist die Einlagesicherung im Heimatland erschöpft, können Sie als Sparer weitere Ansprüche gegen den Einlagensicherungsfonds geltend machen. Beispielsweise ist die BNP Paribas (Frankreich) mit ihrer deutschen Niederlassung Teil des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. Allerdings führt dieser Umstand nicht an der Tatsache vorbei, dass Sie als Anleger zuerst auf die Heimatlandsicherung der Bank zurückgreifen müssen, bevor der Anspruch gegen den freiwilligen Einlagensicherungsfonds erhoben werden kann.


Einlagensicherung für Einlagen außerhalb der EU

Die Frage der Einlagensicherung macht vor Grenzen nicht halt. Fassen Sie als Sparer die Eröffnung eines Anlagekontos in Ländern außerhalb der EU ins Auge - wie zum Beispiel in der Schweiz - haben Sie natürlich immer noch den hohen Anspruch an die Kapitalsicherheit im Hinterkopf. Anders als im Fall der EU-Mitgliedsstaaten sind pauschale Aussagen hier schwieriger, da die Einlagensicherung dem nationalen Recht unterliegt. Entsprechend hoch können die Unterschiede sein.

Beispielsweise sichert die Schweiz Bankkunden einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 100.000 Schweizer Franken (rund 81.300 Euro) zu. Allerdings arbeitet die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler mit einer Summenbegrenzung, die anderen angeschlossenen Institute müssen maximal sechs Milliarden Schweizer Franken im Fall einer Bankenpleite zur Verfügung stellen. Deutlich niedriger sind die Entschädigungen dagegen in Island. Kommt es hier zum Zusammenbruch einer Bank, liegt die Sicherungsgrenze bei 20.887 Euro. In den USA liegt die Obergrenze der Einlagensicherung dagegen deutlich höher. Die zuständige Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) deckt Einlagen bis zu einer Sicherungsgrenze von 250.000 US-Dollar (rund 189.900 Euro) ab. Das Problem: Geraten große Bankhäuser in eine finanzielle Schieflage, besteht die Gefahr, dass selbst die nationalen Sicherungsfonds als Instrumente der geltenden gesetzlichen Einlagensicherung an ihre Grenzen geraten.


Einlagensicherheit vs. Zwangsabgabe

Eine direkte Beteiligung der Sparer an den Staatsschulden galt lange als Tabu. Wie der Fall Zypern zeigt, hat die Politik diese rote Linie inzwischen überschritten. Entsprechend groß ist die Sorge der Verbraucher, letzten Endes nicht nur über die Steuern - sondern auch über die Sparguthaben für die Folgen der Schuldenkrise herangezogen zu werden. Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario? Und welche Auswirkungen hat die Zwangsabgabe in Zypern auf die Einlagensicherheit?

Grundsätzlich muss Ihnen in diesem Zusammenhang eines klar sein: Die Einlagensicherung - egal, ob der gesetzliche Entschädigungsanspruch oder in Form der freiwilligen Sicherungsinstrumente - gilt nur für den Fall der Bankeninsolvenz. Hier sind Sparguthaben im vorgeschriebenen Rahmen sicher. Die Sonderabgabe in Zypern hat, auch wenn der Grenzbetrag genau bei 100.000 Euro liegt, mit der Einlagensicherung selbst nichts zu tun. Es handelt sich hierbei eher um eine Sondersteuer, die bei höheren Summen auf zyprische Guthaben fällig wird. Wie viel Kapital die betroffenen Bankkunden in Zypern abschreiben müssen, ist derzeit unklar. Die Bank of Cyprus wandelt vorerst 37,5 Prozent der Guthaben über 100.000 Euro in Eigenkapital um, blockiert aber zusätzlich weitere 22,5 Prozent, die ebenfalls herangezogen werden können. Letztlich hat die Sonderabgabe keinen Einfluss auf die eigentliche Einlagensicherung.

Was würde eine Übertragung der Zwangsabgabe auf Deutschland bedeuten? Auf der einen Seite halten Experten wie Frau Dr. Oelmann eine Abgabe zwar nicht für unmöglich - aber eher für unwahrscheinlich. Darüber hinaus wären bei einem Grenzbetrag in Höhe von 100.000 hierzulande viele Kleinanleger nicht von der Abgabe betroffen. Der Grund: Laut Statistischem Bundesamt verfügte jeder deutsche Haushalt im Jahr 2008 durchschnittlich über 17.500 Euro an Bankeinlagen. Selbst wenn man die Zuwachsrate von knapp 18,5 Prozent bei den Bankeinlagen für den Zeitraum zwischen 2008 bis 2012 in Betracht zieht, erreicht der Durchschnittshaushalt in Deutschland den Betrag von 100.000 Euro bei Bankguthaben nicht.


Fr. Dr. Oelmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, stand uns in einem Interview "Rede und Antwort" zum Thema "Sicherheit bei Geldanlagen".

Festgeldvergleich.org: Erst die Finanzkrise der Jahre 2007/2008, dann die Schuldenkrise der EU-Südländer. Eigentlich sollten deutsche Sparer inzwischen ein „dickes Fell“ haben. Die Zwangsabgabe auf Guthaben in Zypern hat aber auch hierzulande für Verunsicherung gesorgt. Können Sie die Angst der deutschen Sparer verstehen?

Frau Dr. Annabel Oelmann: Die Angst der deutschen Sparer ist nachvollziehbar. Die Krise dauert jetzt schon einige Jahre an und für die Menschen ist keine rasche Lösung sichtbar. In dieser ohnehin schon angespannten Situation stand in der Zypernkrise auf einmal die Einlagensicherung in der Diskussion, die ja so etwas wie die „heilige Kuh“ der sicheren Geldanlage ist. Am Ende gab es eine Zwangsabgabe auf das Vermögen, das Privatkunden auf ihren Konten hatten – sofern es mehr als 100.000 Euro betrug.
Angst ist ja nichts Schlechtes, sie schützt uns vor Fehlern. Der Fall Zypern zeigt deutlich, wie wichtig es ist, sich Gedanken über seine Geldanlagen zu machen. Angst darf aber nicht dazu führen, vorschnell übereilte Änderungen vorzunehmen und aufgrund tagespolitischer Ereignisse von langfristigen Strategien abzuweichen.

Festgeldvergleich.org: Die Zwangsabgabe auf Bankguthaben in Zypern wird als Überschreiten der roten Linie angesehen, also als Tabubruch. Sehen Sie für andere Länder der EU eine Wiederholungsgefahr und müssen sich auch deutsche Sparer auf ähnlich massive Einschnitte einstellen?

Frau Dr. Annabel Oelmann: Wir halten die deutsche gesetzliche Einlagensicherung und die als gleichwertig angesehenen Institutssicherungen (Sparkassen, Genossenschaftsbanken) weiterhin für sicher. Wir können uns auch keine Situation vorstellen, in der die Kunden deutscher Banken eine ähnliche Zwangsabgabe wie in Zypern leisten müssen. Deutschland hat im internationalen Vergleich eine hervorragende Bonität, in der Krise legen viele ausländische Anleger ihr Geld unter Sicherheitsaspekten in der BRD an. Wir haben aktuell auch keine strukturellen Probleme mit dem Bankensektor, der mit der Situation in Zypern vergleichbar wäre. Aber absolut sicher ist nichts.

Festgeldvergleich.org: Die Bundeskanzlerin hat angesichts der Finanzkrise 2008 öffentlich erklärt, dass die Guthaben deutscher Sparer sicher sind. Können deutsche Sparer diese Garantie nutzen, um ihre Guthaben möglicherweise vor einer Zwangsabgabe zu schützen und vor Gericht auf die Sicherheit ihrer Einlagen zu pochen?

Frau Dr. Annabel Oelmann: Die Aussage der Bundeskanzlerin aus dem Jahr 2008 war eine Absichtserklärung, aber keine Garantie, die man im Ernstfall gerichtlich einklagen könnte. Im Falle der Insolvenz der Bank haben Anleger einen rechtlichen Anspruch in Form der gesetzlichen Einlagensicherung bzw. der als gleichwertig angesehenen Institutssicherung. Für eine Zwangsabgabe wie in Zypern gibt es in Deutschland derzeit keine rechtliche Grundlage. Daher handelt es sich, was unser Land angeht, um ein theoretisches Szenario.

Festgeldvergleich.org: Seit einigen Jahren sind gerade im Bereich Fest- und Tagesgeld immer wieder Anbieter aus dem Ausland anzutreffen, die laut Bundesbank im Jahr 2012 eine Einlagesumme von rund 28,5 Mrd. Euro erreicht haben. Sind Geldanlagen im Ausland vor dem Hintergrund der Einlagensicherung mit besonderen Risiken verbunden oder entspricht die Sicherheit den deutschen Standards?

Frau Dr. Annabel Oelmann: Für Banken, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben, gilt die deutsche gesetzliche Einlagensicherung. Sollte eine Bank jedoch in Deutschland lediglich eine Niederlassung, den Hauptsitz aber im Ausland haben, gilt die gesetzliche Einlagensicherung des anderen Landes. Daher empfehlen wir, dass Verbraucher sich bei ihrer Bank informieren, welche gesetzliche Einlagensicherung im Insolvenzfall gilt. Hier sollte insbesondere in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die ausländische Einlagensicherung mindestens so gut ist wie die deutsche Einlagensicherung. Sind die Bedingungen schlechter oder fehlt das Vertrauen in die ausländische Einlagensicherung, sollte von einer solchen Geldanlage Abstand genommen werden.

Festgeldvergleich.org: Nicht wenige Anleger hoffen auf ein hohes Maß an Einlagensicherheit in der EU. Wo müssen im Ernstfall - also bei einer Bankeninsolvenz - Ansprüche eigentlich geltend gemacht werden bzw. existiert eine zentrale Stelle auf EU-Ebene, die sich mit der Entschädigung von Anlegern befasst?

Frau Dr. Annabel Oelmann: Aufgrund einer EU-Verordnung hat jedes Mitgliedsland eine Institution geschaffen, gegen die Anleger im Falle der Insolvenz eines Kreditinstituts Ansprüche geltend machen können. In Deutschland ist dies die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken (EdB). Nachdem die BaFin formell den Entschädigungsfall feststellt, schreibt die EdB die betroffenen Kunden an, wie es beispielsweise 2010 bei der insolventen Noa-Bank geschehen ist. Diesem Schreiben liegt ein Bogen bei, mit dem Kunden ihre Ansprüche geltend machen. Bis zur Höchstgrenze erhalten die Kunden das Geld für sogenannte Einlagen wie Tagesgeld oder Festgeld innerhalb von 30 Arbeitstagen erstattet.

Festgeldvergleich.org: Kursverluste an der Börse, Einbrüche beim vermeintlich sicheren Hafen Gold und die Angst vor einem Kaufkraftverlust durch die Inflation machen das Sparen zunehmend schwieriger. Hinzu kommt die Unsicherheit in Bezug auf eine Zwangsabgabe. Wie können Sparer Ihrer Meinung nach ihr Anlagekapital vor Verlusten schützen?

Frau Dr. Annabel Oelmann: Die Zeiten sind für Anleger, in der Tat nicht einfach. Aber auch – oder insbesondere in der Krise – gilt: Wichtig ist es, das Vermögen auf Basis der individuellen Ziele und Präferenzen breit zu streuen. Keinesfalls sollte ein größerer Teil des Vermögens in ein einzelnes Geldanlageprodukt gesteckt werden. Wie die optimale Aufteilung aussieht, hängt vom Einzelfall ab. Kursrisiken und Währungsrisiken können Anleger meiden, dem Inflationsrisiko sind Sie in jedem Fall ausgesetzt. Wer eine positive Realrendite anstrebt, muss heute auch in Produktklassen investieren, die Risiken beinhalten. Drei Grundregeln sollten Verbraucher dabei beachten:


  • Streuen Sie das Risiko durch Investitionen in verschiedene Produktklassen
  • überprüfen Sie regelmäßig Ihre Anlagestrategie und
  • halten Sie die Kosten der einzelnen Produkte möglichst niedrig

Festgeldvergleich.org:
Bankeinlagen - zu denen auch Tages- und Festgeld gehören - sind seit dem Beginn der Finanzkrise durch die Leitzinssenkungen in Bezug auf die Verzinsung immer wieder unter Druck geraten. Hinzu kommt jetzt die Angst vor der Enteignung. Haben sich diese Instrumente der Geldanlage für den Kleinanleger damit disqualifiziert oder gehören sie trotz allem ins Portfolio?

Frau Dr. Annabel Oelmann: Wer sein Geld in eine sichere Anlage wie ein Tagesgeld investiert, erleidet derzeit aufgrund der Inflation und der Abgeltungssteuer einen realen Verlust oder erreicht bestenfalls einen Kapitalerhalt. Trotzdem gehört ein Tagesgeldkonto weiterhin ins Portfolio.


  • Erstens benötigt jeder Anleger eine Liquiditätsreserve für unvorhergesehene Ausgaben. Ein negativer Realzins auf dem Tagesgeldkonto ist hier gegenüber dem Szenario, dass die unvorhergesehene Autoreparatur das Girokonto in den teuren Dispokredit treibt, immer noch die bessere Alternative
  • Zweitens gibt es Situationen, in denen Anleger das Geld nur kurzfristig anlegen können, beispielsweise für ein Jahr. Bei einem solch kurzen Zeitraum sind Produkte wie Investmentfonds, die Kursrisiken beinhalten, nicht geeignet
  • Drittens gibt es risikoaverse Verbraucher, die ihr Geld sicher anlegen wollen. Für diese ist ein temporärer negativer Realzins das kleinere Übel als der Wechsel in riskantere Produkte, die am Ende schlaflose Nächte bereiten.

Festgeldvergleich.org:
Vielen Dank Frau Dr. Oelmann, dass Sie die Zeit gefunden haben, uns Rede und Antwort zu stehen. Und weiterhin viel Erfolg für Ihre Arbeit bei der Verbraucherzentrale NRW.

Dr. Annabel Oelmann
Dr. Annabel Oelmann
Finanzexpertin
© Verbraucherzentrale NRW
Frau Dr. Annabel Oelmann - Wirtschaftsjuristin - hat sich voll und ganz dem Verbraucherschutz verschrieben und ist seit 2009 Leiterin der Gruppe Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zu den Themenschwerpunkten ihres täglichen Engagements für den Verbraucherschutz gehören der Zahlungsverkehr, Geldanlagen, die Altersvorsorge sowie Immobilienfinanzierung und Versicherungen. Zugute kommen ihr dabei auch praktische Erfahrungen, die Frau Dr. Oelmann während ihrer Zeit als Bankkauffrau gesammelt hat. Durch die verschiedenen Stationen ihres beruflichen Werdegangs, über die FH Osnabrück und das Forschungsinstitut in Nürnberg bis zur Promotion über Direktinvestitionen der deutschen Automobil- und Maschinenbauindustrie, ist Frau Dr. Oelmann zu einer Finanzexpertin geworden, die in den Medien immer wieder für den Verbraucherschutz eintritt.


Einlagensicherung - der Blick hinter die Kulissen


Gerade in Deutschland greifen unterschiedlichste Mechanismen im Bereich der Einlagensicherung ineinander - und sollen nicht nur ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten, sondern auch Vertrauen schaffen. Sie als Anleger können angesichts höherer Zinsen dennoch versuchen Ihr Geld im Ausland anzulegen. Das Problem: Selbst wenn Sie für die Geldanlage nur auf Bankeinlagen europäischer Nachbarn setzen, ist das Kapital keineswegs sicher.

Ein Grund liegt darin, dass die freiwilligen Sicherungsmechanismen der Bankenwirtschaft vor Ort im Vergleich zum deutschen Standard anders entwickelt sein können. Ist Ihre Bank Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. haben Sie Glück. Andernfalls beschränken sich Ihre Ansprüche auf die gesetzliche Einlagensicherung. Und selbst die verspricht mitunter eine trügerische Sicherheit. Denn ein gesetzlich verbriefter Entschädigungsanspruch richtet sich im Regelfall nicht gegen den betreffenden Staat, sondern die mit der Wahrnehmung der Einlagensicherung betraute Institution - das Gegenstück zur Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.

Da sich die staatlichen Sicherungsfonds im Regelfall aus Beiträgen der angeschlossenen Institute speisen, sind deren Kapitalreserven mitunter begrenzt. Betrachtet man beispielsweise die Einlagensicherung der noch jungen EU-Mitglieder aus Osteuropa, sind in den Sicherungsfonds nicht selten nur einige hundert Millionen Euro zu finden. Summen, die vielleicht für den Zusammenbruch kleinerer Banken ausreichen. Geraten aber mehrere Banken bzw. große Geldhäuser in Schwierigkeiten, können die Reserven der Entschädigungseinrichtungen schnell aufgebraucht sein. Welche Lehre lässt sich daraus ziehen? Als Anleger macht es durchaus Sinn, nicht nur die Höhe der gesetzlichen Entschädigungsansprüche im Hinterkopf zu behalten, sondern zu prüfen, inwiefern sich diese überhaupt durchsetzen lassen.


Bankeinlagen: Die Sicherheit kann trügerisch sein

Als Sparer haben Sie es derzeit nicht einfach. Die Europäische Zentralbank sorgt mit ihrer Niedrigzinspolitik dafür, dass die Zinssätze für Geldanlagen alles andere als üppig ausfallen. Und mit dem Fall Zyperns bzw. der Zwangsabgabe auf zyprische Bankkonten ist für viele Verbraucher eines Gewissheit geworden - Bankguthaben sind nicht immer sicher. Trotzdem sind Sparbriefe, Tages- und Festgeldkonten, Sparpläne und auch das Sparbuch nach wie vor gefragt. Ein möglicher Grund ist die Einlagensicherung. Denn abseits aller Kritik - Bankeinlagen sind im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen nach wie vor sicher. Und auch Finanzexperten wie Frau Dr. Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sehen Anlageformen wie das Tagesgeld weiterhin als wichtige Säule für Sparer an.

Es kommt für Sie als Anleger aber darauf an, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Auch wenn beispielsweise für Einlagen im Ausland höhere Zinsen locken - Entscheidungen treffen Sie am besten nicht zu Voreilig. Einerseits kann die Einlagensicherung - gerade außerhalb der EU - im Vergleich zu Deutschland deutlich schwächer ausfallen. Auf der anderen Seite ist die Kapitaldecke der Einlagensicherung von den beteiligten Instituten abhängig. Und wie das Beispiel Island gezeigt hat, wird dieser Aspekt im Ernstfall problematisch - wenn etwa mehrere Banken gleichzeitig zusammenbrechen und anschließend auch der Entschädigungseinrichtung ein Kollaps droht. Wichtig ist, dass Sie für Ihr Anlageportfolio die Risiken angemessen verteilen - und nur zu Anlageformen greifen, die Ihren Präferenzen entsprechen.







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