Vermögenswirksame Leistungen – So lassen sie sich optimal nutzen

Vermögenswirksame Leistungen – So lassen sie sich optimal nutzen

Sparen wird deutschen Haushalten scheinbar in die Wiege gelegt. Speziell der Traum von den eigenen vier Wänden und der Ruhestand, aber auch ganz konkrete Konsumwünsche, sind hier Vater des Gedankens. Genutzt wird jede erdenkliche Form für den Kapitalaufbau – unter anderem auch vermögenswirksame Leistungen. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die ein Bestandteil des Arbeitslohns sind und welche der Arbeitgeber nicht an Beschäftigte auszahlt, sondern einem Anlagekonto gutschreiben lässt. Die Besonderheit: Für einige der Sparformen können Beschäftigte finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite in Anspruch nehmen – die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ).

Vermögenswirksame Leistungen – die Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage der vermögensbildenden Leistungen ist das 5. Vermögensbildungsgesetz. Wie in den Vorgängern (624-Mark- oder das 936-Mark-Gesetz) steht die Förderung der von Arbeitnehmern unterhaltenen Sparformen – also der arbeitnehmernahe Vermögensaufbau – im Mittelpunkt. Generell Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) geltend machen können:

  • Arbeiter,
  • Angestellte,
  • Auszubildende und
  • Heimarbeiter.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der VL durch Beamte, Richter, Berufssoldaten und SaZ (Soldaten auf Zeit). Allen Sparern muss an dieser Stelle ein Sachverhalt klar sein: Über das Vermögensbildungsgesetz wird zwar ein Rahmen für die vermögenswirksamen Leistungen geschaffen. Ein rechtswirksames und allgemein verbindliches Anrecht auf die Unterstützung durch den Chef / Betrieb beim Sparen gibt es allerdings nicht.

Vermögenswirksame Leistungen stehen fest angestellten Beschäftigten in der Regel nur zu, wenn sich der Arbeitgeber zu deren Auszahlung verpflichtet. Dies kann auf Basis:

  • eines Tarifvertrags,
  • von Betriebsvereinbarungen
  • oder dem Arbeitsvertrag

erfolgen. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen kann sich je nach Branche (also dem geltenden Tarifvertrag in Deutschland), der Position der Beschäftigten, und dem Beschäftigungsverhältnis unterscheiden. Beispielsweise erhalten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst eine VL von 6,65 Euro je Monat (79,80 Euro p. a.; TVöD). Beamte auf Widerruf erhalten 13,29 Euro je Monat (159,48 Euro) und Beschäftigte, für die der TVöD für Sparkassen gilt, können monatlich sogar 40 Euro in Anspruch nehmen.

Aber: Nicht alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes profitieren davon. So hat Rheinland-Pfalz für seine Landesbeamten und Richter die VL zum 01. Januar 2012 gestrichen – ersatzlos.

Vermögenswirksame Leistungen - so werden sie richtig verwendet

Grundsätzlich ist eine Verwendung der VL in verschiedenen Anlageformen möglich, die sich grob der:

  • Baufinanzierung,
  • Geldanlage (Zinssparen und Wertpapieranlage)
  • sowie Altersvorsorge

zuordnen lassen. Wie sehen die Details der einzelnen Anlageformen aus und für wen sind diese Formen besonders interessant?

VL für Immobilienfinanzierung
VL für Altersvorsorge
VL als Geldanlage
5 Tipps zu den vermögenswirksamen Leistungen


1.) Bei der Wahl des Bausparvertrags als Anlageform muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung nicht zwingend im Mittelpunkt stehen. In diesem Fall geht allerdings die Förderung über die Bausparprämie verloren. Wer mit dem Bausparvertrag ausschließlich sparen will, sucht am besten nach hohen Guthabenzinsen bei möglichst niedriger Bausparsumme (senkt die Abschlussgebühren).

2.) Bei Sparplänen fließt dem Arbeitnehmer keine Förderung über die ANSpZ zu. Ein Maximum an Rendite wird daher ausschließlich über den Guthabenzins erwirtschaftet. Viele Sparpläne bestehen aus einer Grundverzinsung und dem Zinsbonus (zum Ende der Laufzeit). Dieser beeinflusst den Ertrag wesentlich und sollte daher möglichst hoch sein.

3.) Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der jeweils geltenden Förderungshöchstsätze (17.900 Euro/35.800 Euro bzw. 20.000 Euro/40.000 Euro) sollten sich grundsätzlich immer zuerst für die entsprechend geförderten Anlageformen bei den vermögenswirksamen Leistungen entscheiden. Sparpläne oder Einlagen in bestehende Altersvorsorgeprodukte sind in diesem Zusammenhang Mittel der 2. Wahl.

4.) Vermögenswirksame Leistungen unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht - sofern sie nicht im Rahmen einer Altersvorsorge-Verwendung ausgezahlt werden. Arbeitnehmer, die keine Förderung aufgrund der Einkommenhöhe in Anspruch nehmen, können mit der Einzahlung in entsprechende Vorsorgemittel während der Sparphase Steuern sparen. Allerdings greift bei der Auszahlung der Renten die nachgelagerte Besteuerung (eventuell aber mit einem niedrigeren Steuersatz).

5.) Für die einzelnen Durchführungswege der vermögenswirksamen Leistungen gelten unterschiedliche Sperrfristen. Arbeitnehmer, die in ihren Sparentscheidungen ein Maximum an Flexibilität behalten wollen, sollten auf eine langfristige Kapitalbindung - beispielsweise in der Altersvorsorge oder Lebensversicherung - verzichten und sich Optionen mit Sperrfristen von sechs bzw. sieben Jahren entscheiden (fließen die VL in Wertpapiersparpläne, ist eine noch frühere Verfügung unter gewissen Umständen möglich; siehe § 4 Abs. 4 VermBG).


VL: Niemand hat Geld zu verschenken

Vermögenswirksame Leistungen sind ein Obolus der Arbeitgeber, die sich viele Beschäftigte leider noch zu oft entgehen lassen. Dabei können die VL in vielen Lebenslagen weiterhelfen - etwa beim Sparen fürs Eigenheim, dem Tilgen des Baukredits oder Sparen für den Ruhestand. Wer von den vermögenswirksamen Leistungen optimal profitieren will, muss Augenmaß bei der Entscheidung für die passende Anlageform beweisen - und kann sich das Ganze auch noch durch die staatliche Arbeitnehmersparzulage zusätzlich fördern lassen. Mit der richtigen Strategie lässt sich durch die Kombination aus beiden viel erreichen.




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